Scoring und Bonität 2026: Ihre Rechte nach dem wegweisenden EuGH-Urteil
Wer bekommt einen Kredit, wer darf auf Rechnung kaufen? Lange Zeit bestimmten Algorithmen von Auskunfteien wie der Schufa fast unkontrolliert über die wirtschaftliche Teilhabe. Doch die Rechtslage hat sich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) massiv zugunsten der Betroffenen verschärft.
Wir zeigen auf, was Sie heute wissen müssen und warum Sie mehr Rechte haben, als viele Unternehmen zugeben.
Das EuGH-Urteil: Algorithmen dürfen nicht allein entscheiden
Der Europäische Gerichtshof hat bereits Ende 2023 (Az. C‑634/21) klargestellt: Wenn ein Score-Wert maßgeblich darüber entscheidet, ob ein Vertrag zustande kommt, handelt es sich um eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall nach Art. 22 DSGVO.
Das ist Ihr Vorteil: Solche Entscheidungen sind gemäß DSGVO grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine klare gesetzliche Erlaubnis oder Sie haben ausdrücklich eingewilligt. Da eine nationale Neuregelung in Deutschland (der geplante § 37a BDSG) bisher nicht zustande kam, ist die Rechtslage für Auskunfteien derzeit ungeklärt. Das bedeutet: Bestehende Scoring-Verfahren können weiterhin auf Basis des alten § 31 BDSG betrieben werden, dessen Vereinbarkeit mit der DSGVO der EuGH aber ausdrücklich in Zweifel gezogen hat. Betroffene haben damit bereits heute gute Argumente, automatisierte Ablehnungen aktiv anzufechten.
Ihre wichtigsten Rechte im Jahr 2026
1. Die kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO)
Vergessen Sie veraltete Regeln von „einmal pro Jahr“. Nach der DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft in angemessenen Abständen. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder Sie eine Ablehnung erhalten haben, können Sie Ihre Datenkopie jederzeit anfordern.
Wichtig: Die Auskunftei muss Ihnen nicht nur den Wert nennen, sondern auch erklären, wie dieser zustande kam und welche Datenquellen genutzt wurden.
2. Recht auf menschliches Eingreifen
Wird Ihr Antrag aufgrund eines Scores abgelehnt, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht:
- Zu verlangen, dass eine echte Person die Entscheidung überprüft.
- Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.
3. Schutz vor unzulässigen Datenquellen
Auch ohne das geplante neue BDSG setzen die Gerichte dem „Daten-Hunger“ Grenzen. Die Nutzung von Informationen aus sozialen Netzwerken oder das sogenannte Geoscoring (Bewertung basierend auf der Nachbarschaft) wird von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden als regelmäßig unvereinbar mit den Grundsätzen der Datenminimierung und Zweckbindung aus Art. 5 DSGVO bewertet. Auch der EuGH hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2023 klargestellt, dass für solche Verarbeitungen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich wäre — die in Deutschland derzeit fehlt.
Unser Fazit für Sie
Die Rechtslage beim Scoring bleibt dynamisch. Während der Gesetzgeber noch um neue Regeln ringt, bietet Ihnen die DSGVO bereits heute starke Werkzeuge. Wir von a.s.k. Datenschutz empfehlen: Nutzen Sie Ihr Recht auf Auskunft regelmäßig. Nur wer weiß, was über ihn gespeichert ist, kann Fehler korrigieren lassen und seine finanzielle Freiheit schützen.
Sie haben Fragen zur Durchsetzung Ihrer Betroffenenrechte? Auch wenn unser Schwerpunkt auf der Beratung von Unternehmen und der Benennung als externer DSB liegt, unterstützen wir die Aufklärung für ein faires Datenschutzniveau. Sprechen Sie das Team von a.s.k. Datenschutz gerne an.












Hahn IT Services, Schwaig



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