KI-generierter Algorithmus auf einer Anklagebank im Gerichtssaal – Symbol für das EuGH-Urteil zum Scoring in 2026

Scoring und Boni­tät 2026: Ihre Rech­te nach dem weg­wei­sen­den EuGH-Urteil

Wer bekommt einen Kre­dit, wer darf auf Rech­nung kau­fen? Lan­ge Zeit bestimm­ten Algo­rith­men von Aus­kunftei­en wie der Schufa fast unkon­trol­liert über die wirt­schaft­li­che Teil­ha­be. Doch die Rechts­la­ge hat sich durch die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) mas­siv zuguns­ten der Betrof­fe­nen verschärft.

Wir zei­gen auf, was Sie heu­te wis­sen müs­sen und war­um Sie mehr Rech­te haben, als vie­le Unter­neh­men zugeben.

Das EuGH-Urteil: Algo­rith­men dür­fen nicht allein entscheiden

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat bereits Ende 2023 (Az. C‑634/​21) klar­ge­stellt: Wenn ein Score-Wert maß­geb­lich dar­über ent­schei­det, ob ein Ver­trag zustan­de kommt, han­delt es sich um eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dung im Ein­zel­fall nach Art. 22 DSGVO.

Das ist Ihr Vor­teil: Sol­che Ent­schei­dun­gen sind gemäß DSGVO grund­sätz­lich ver­bo­ten, es sei denn, es gibt eine kla­re gesetz­li­che Erlaub­nis oder Sie haben aus­drück­lich ein­ge­wil­ligt. Da eine natio­na­le Neu­re­ge­lung in Deutsch­land (der geplan­te § 37a BDSG) bis­her nicht zustan­de kam, ist die Rechts­la­ge für Aus­kunftei­en der­zeit unge­klärt. Das bedeu­tet: Bestehen­de Scoring-Ver­fah­ren kön­nen wei­ter­hin auf Basis des alten § 31 BDSG betrie­ben wer­den, des­sen Ver­ein­bar­keit mit der DSGVO der EuGH aber aus­drück­lich in Zwei­fel gezo­gen hat. Betrof­fe­ne haben damit bereits heu­te gute Argu­men­te, auto­ma­ti­sier­te Ableh­nun­gen aktiv anzufechten.

Ihre wich­tigs­ten Rech­te im Jahr 2026

1. Die kos­ten­lo­se Daten­ko­pie (Art. 15 DSGVO)

Ver­ges­sen Sie ver­al­te­te Regeln von „ein­mal pro Jahr“. Nach der DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kos­ten­lo­se Aus­kunft in ange­mes­se­nen Abstän­den. Wenn sich Ihre Lebens­um­stän­de ändern oder Sie eine Ableh­nung erhal­ten haben, kön­nen Sie Ihre Daten­ko­pie jeder­zeit anfordern.

Wich­tig: Die Aus­kunf­tei muss Ihnen nicht nur den Wert nen­nen, son­dern auch erklä­ren, wie die­ser zustan­de kam und wel­che Daten­quel­len genutzt wurden.

2. Recht auf mensch­li­ches Eingreifen

Wird Ihr Antrag auf­grund eines Scores abge­lehnt, müs­sen Sie das nicht ein­fach hin­neh­men. Sie haben das Recht:

  • Zu ver­lan­gen, dass eine ech­te Per­son die Ent­schei­dung überprüft.
  • Ihren eige­nen Stand­punkt dar­zu­le­gen und die Ent­schei­dung anzufechten.

3. Schutz vor unzu­läs­si­gen Datenquellen

Auch ohne das geplan­te neue BDSG set­zen die Gerich­te dem „Daten-Hun­ger“ Gren­zen. Die Nut­zung von Infor­ma­tio­nen aus sozia­len Netz­wer­ken oder das soge­nann­te Geo­scoring (Bewer­tung basie­rend auf der Nach­bar­schaft) wird von deut­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den als regel­mä­ßig unver­ein­bar mit den Grund­sät­zen der Daten­mi­ni­mie­rung und Zweck­bin­dung aus Art. 5 DSGVO bewer­tet. Auch der EuGH hat in sei­ner Ent­schei­dung vom Dezem­ber 2023 klar­ge­stellt, dass für sol­che Ver­ar­bei­tun­gen eine aus­drück­li­che gesetz­li­che Grund­la­ge erfor­der­lich wäre — die in Deutsch­land der­zeit fehlt.

Unser Fazit für Sie

Die Rechts­la­ge beim Scoring bleibt dyna­misch. Wäh­rend der Gesetz­ge­ber noch um neue Regeln ringt, bie­tet Ihnen die DSGVO bereits heu­te star­ke Werk­zeu­ge. Wir von a.s.k. Daten­schutz emp­feh­len: Nut­zen Sie Ihr Recht auf Aus­kunft regel­mä­ßig. Nur wer weiß, was über ihn gespei­chert ist, kann Feh­ler kor­ri­gie­ren las­sen und sei­ne finan­zi­el­le Frei­heit schützen.

Sie haben Fra­gen zur Durch­set­zung Ihrer Betrof­fe­nen­rech­te? Auch wenn unser Schwer­punkt auf der Bera­tung von Unter­neh­men und der Benen­nung als exter­ner DSB liegt, unter­stüt­zen wir die Auf­klä­rung für ein fai­res Daten­schutz­ni­veau. Spre­chen Sie das Team von a.s.k. Daten­schutz ger­ne an.

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