Datenschutz geht alle an - Unternehmen, Unternehmer und Behörden
Wer personenbezogene Daten erhebt, nutzt oder verarbeitet, unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies gilt ausnahmslos für Unternehmen, Unternehmer und Behörden - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Die Anforderungen sind hoch und Verstöße - ganz unabhängig von imageschädigenden Datenpannen - kosten Bußgelder.
Personenbezogene Daten
Diese fallen im Tagesgeschäft überall an - Mitarbeiter, Bewerber, Kunden, Lieferanten, Interessenten - und sind entweder in IT-Systemen oder auf Papier (z.B. Personalakte) gespeichert. Diese Daten gilt es, vor Verlust, Zerstörung und Mißbrauch (auch im eigenen Haus) zu schützen. Werden die Vorschriften des BDSG nicht umgesetzt oder kommt es zu einer Datenpanne, werden oftmals empfindliche Bußgelder fällig.
Datenschutz ist mehr
Konsequenter Datenschutz ist jedoch mehr als die Vermeidung von Bußgeldrisiken. Datenschutz hilft Interessenten zu Kunden zu machen, Kunden zu binden, das Image positiv weiter auszubauen, die Marke zu stärken und Kosten durch geringere Ausfallrisiken im IT-Bereich zu senken. Glauben Sie nicht? Ist aber so - wir stellen Ihnen die Möglichkeiten gerne im Rahmen einer persönlichen Präsentation vor.
Datenschutzbeauftragter
Ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl (manchmal reicht jedoch bereits ein bestimmter Geschäftszweck) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellung kann intern oder extern erfolgen. Eine fehlende, eine verspätete oder eine sog. pro forma Bestellung ist kein Kavaliersdelikt und wird ebenfalls mit Bußgeldern geahndet.
Unsere Leistungen
Zahlreiche Unternehmen und Unternehmer in Franken, Bayern und bundesweit bauen auf unsere Datenschutz-Leistungen. Wir kommen als Berater für Datenschutz und Datensicherheit sowie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (eDSB) zum Einsatz. Wann dürfen wir für Sie tätig werden?




